Die Bedeutung der DTV-Klassifizierung
Die "Sterne" für die transparente Auszeichnung unterschiedlicher Ausstattungsqualitäten im Tourismus sind Ihnen sicher bekannt. Träger dieser Klassifizierung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie von Privatzimmern ist der Deutsche Tourismusverband (DTV). Die meisten Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof und Landurlaub lassen sich alle drei Jahre durch diese unabhängige Qualitätskontrolle überprüfen. Ein "F" vor den abgebildeten Sternen steht für Ferienwohnung bzw. Ferienhaus, ein "P" steht für Privatzimmer bzw. Gästezimmer.
Die Sterne-Kategorien
![5dtv-sterne Klassifizierung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes](/fileadmin/_processed_/5/e/csm_5_dtv-sterne_8673d7e603.webp)
Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck.
![4dtv-sterne Klassifizierung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes](/fileadmin/_processed_/9/7/csm_4_dtv-sterne_91a7bf0cee.webp)
Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck.
![3dtv-sterne Klassifizierung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes](/fileadmin/_processed_/d/7/csm_3_dtv-sterne_2d8b7a43f3.webp)
Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck.
![2dtv-sterne Klassifizierung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes](/fileadmin/_processed_/2/7/csm_2_dtv-sterne_4ec83e447c.webp)
Zweckmäßige, gute, gepflegte Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Ausstattung in gutem Erhaltungszustand. Funktionalität steht im Vordergrund.
![1dtv-sterne Klassifizierung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes](/fileadmin/_processed_/8/7/csm_1_dtv-stern_c6eb8cb160.webp)
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort.